Bestehende Schließanlage erweitern oder nachbestellen
Zusätzliche Schlüssel oder Zylinder können häufig zu einer bestehenden Schließanlage bestellt werden. Ob auch neue Türen und Berechtigungen ergänzt werden können, hängt jedoch vom System, vom Anlagenaufbau und von der Lieferbarkeit ab.
Nachbestellung oder Erweiterung: Was ist der Unterschied?
Bei einer Nachbestellung wird eine bereits vorhandene Ausführung erneut benötigt, etwa ein weiterer Schlüssel mit derselben Schließberechtigung oder ein Ersatz für einen vorhandenen Zylinder.
Eine Erweiterung verändert oder ergänzt die Anlage. Beispiele sind ein Zylinder für eine neue Tür, eine zusätzliche Schließstelle oder ein Schlüssel mit einer neuen Kombination von Zutrittsberechtigungen. Dafür muss geprüft werden, ob der vorhandene Schließplan genügend Möglichkeiten bietet.
Zusätzliche Schlüssel nachbestellen
Für einen zusätzlichen Schlüssel werden die eindeutige Anlagen- und Schlüsselzuordnung sowie die gewünschte Stückzahl benötigt. Der neue Schlüssel erhält die Schließberechtigung des angegebenen vorhandenen Schlüssels; eine abweichende Berechtigung ist eine Erweiterung und muss gegen den Schließplan geprüft werden.
Bei geschützten Systemen ist regelmäßig die Sicherungskarte oder ein anderer Berechtigungsnachweis erforderlich.
Zusätzliche Zylinder und neue Schließstellen
Ein zusätzlicher Zylinder muss mechanisch zur Tür und organisatorisch zur Anlage passen. Benötigt werden insbesondere:
- Zylinderbauform, zum Beispiel Doppel-, Knauf- oder Halbzylinder,
- Innen- und Außenmaß ab Mitte der Befestigungsschraube,
- gewünschte Funktion und gegebenenfalls Not- und Gefahrenfunktion,
- Zuordnung der Schlüssel, die den Zylinder schließen dürfen,
- Türbezeichnung oder Positionsnummer im Schließplan.
Zum Ermitteln der passenden Länge hilft der Ratgeber „Schließzylinder richtig messen“.
Sicherungskarte und Berechtigungsnachweis
Die Sicherungskarte weist bei vielen geschützten Systemen die Berechtigung zur Bestellung nach. Je nach Anlage können außerdem eine Vollmacht, ein Firmen- oder Identitätsnachweis sowie die Freigabe des eingetragenen Anlageninhabers erforderlich sein.
Bei verwalteten oder vermieteten Objekten sollte die Anfrage deshalb über die zuständige Hausverwaltung, den Eigentümer oder die dokumentierte Anlagenverantwortung laufen.
Ältere oder eingestellte Schließsysteme
Bei älteren Anlagen können Schlüsselrohlinge, Zylinder oder einzelne Längen nicht mehr lieferbar sein. Auch abgelaufene Schutzrechte bedeuten nicht automatisch, dass jede Variante weiter gefertigt oder die Anlage beliebig erweitert werden kann.
OGELE prüft anhand der vorhandenen Unterlagen, Kennzeichnungen und Komponenten, welche Nachbestellungen noch möglich sind. Eine verbindliche Aussage ist erst nach Identifikation des konkreten Systems möglich.
Wann ist ein Nachfolgesystem sinnvoll?
Wenn das Ursprungssystem nicht mehr verfügbar ist, der Schließplan keine sinnvolle Erweiterung zulässt oder verlorene Schlüssel ein Sicherheitsrisiko darstellen, kann ein aktuelles Nachfolgesystem wirtschaftlicher sein. Je nach Hersteller sind Übergangslösungen möglich; manchmal ist ein schrittweiser Austausch, manchmal eine vollständige Neuplanung sinnvoll.
Dabei sollten nicht nur die sofort benötigten Türen betrachtet werden, sondern auch Reservepositionen, künftige Nutzungsänderungen und die Verwaltung von Berechtigungen.
Diese Angaben beschleunigen die Prüfung
- Hersteller, Systemname und ungefähres Baujahr,
- Anlagen- und Schlüsselnummern,
- vorhandener Schließplan oder letzte Bestellunterlagen,
- Foto von Schlüssel, Zylinderkennzeichnung und Sicherungskarte,
- gewünschte Stückzahlen und neue Schließberechtigungen,
- bei Zylindern Bauform, Maße und Türzuordnung.